KI-Verordnung

Die EU-KI-Verordnung
verständlich erklärt.

Die EU-KI-Verordnung (Regulation 2024/1689) reguliert erstmals den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa. Was das für Ihren Mittelstandsbetrieb bedeutet — und was Sie jetzt tun müssen.

Was ist die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung (EU AI Act, Regulation 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Sie trat am 1. August 2024 in Kraft und wird schrittweise bis 2027 durchgesetzt.

Das Gesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko eines KI-Systems für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte, desto strenger die Anforderungen. Für den deutschen Mittelstand ist besonders relevant: KI-Systeme in der Fertigung (Qualitätskontrolle, Predictive Maintenance), im Personalwesen und in der Kundeninteraktion fallen häufig unter die Hochrisiko-Kategorie.

Betroffen sind alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder einsetzen — unabhängig von der Unternehmensgröße.

Zeitstrahl

Stufenweise Durchsetzung bis 2027

01.08.2024

Inkrafttreten

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 tritt offiziell in Kraft.

02.02.2025

Verbotene Praktiken

Verbot von Social Scoring, manipulativen KI-Systemen und biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung.

02.08.2025

GPAI-Regeln & Governance

Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI). Einrichtung der Governance-Strukturen.

02.08.2026

Hochrisiko-KI-Systeme

Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme in Annex III treten in Kraft: Konformitätsbewertung, Dokumentation, menschliche Aufsicht.

02.08.2027

Vollständige Durchsetzung

Alle Regelungen gelten vollständig, einschließlich eingebetteter KI-Systeme in Produkten (Annex I).

Risikoklassen

Vier Risikostufen — Ihre Pflichten hängen davon ab

Die KI-Verordnung klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial. Je höher die Stufe, desto umfangreicher die Anforderungen.

Unannehmbares Risiko

Verboten ab Februar 2025

  • Social Scoring durch Behörden
  • Manipulative unterschwellige Techniken
  • Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz

Hohes Risiko

Strenge Pflichten ab August 2026

  • KI in kritischer Infrastruktur (Energie, Wasser)
  • KI in Medizinprodukten
  • Sicherheitskomponenten in Maschinen
  • KI-gestützte Personalauswahl
  • Predictive Maintenance in Fertigung

Begrenztes Risiko

Transparenzpflichten

  • Chatbots und virtuelle Assistenten
  • KI-generierte Inhalte (Deepfakes)
  • Emotionserkennungssysteme (außerhalb Arbeitsplatz)

Minimales Risiko

Keine besonderen Pflichten

  • Spamfilter
  • KI in Videospielen
  • Bestandsverwaltungssysteme

Betroffenheit

Wer ist von der KI-Verordnung betroffen?

Anbieter (Provider)

Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder entwickeln lassen und unter eigenem Namen in Verkehr bringen.

Betreiber (Deployer)

Unternehmen, die KI-Systeme in eigener Verantwortung einsetzen — z.B. KI-gestützte Qualitätskontrolle in der Fertigung.

Importeure & Händler

Unternehmen, die KI-Systeme aus Drittstaaten importieren oder innerhalb der EU vertreiben.

Produkthersteller

Hersteller, die KI als Sicherheitskomponente in ihre Produkte integrieren (z.B. Maschinen, Medizinprodukte).

Für den Mittelstand besonders relevant: Wenn Sie KI-Systeme in Qualitätskontrolle, Predictive Maintenance oder automatisierten Entscheidungen einsetzen, gelten Sie als Betreiber (Deployer) und unterliegen den Betreiberpflichten der KI-Verordnung.

Pflichten

Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme

Wer Hochrisiko-KI-Systeme entwickelt oder einsetzt, muss diese Kernpflichten erfüllen.

Risikomanagement

Art. 9 KI-VO

Einrichtung eines Risikomanagementsystems über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems. Identifikation und Bewertung bekannter und vorhersehbarer Risiken.

Technische Dokumentation

Art. 11 KI-VO

Umfassende technische Dokumentation vor dem Inverkehrbringen, einschließlich Systembeschreibung, Zweckbestimmung, Leistungskennzahlen und Testberichte.

Menschliche Aufsicht

Art. 14 KI-VO

Hochrisiko-KI-Systeme müssen so konzipiert sein, dass sie von natürlichen Personen wirksam beaufsichtigt werden können. Eingriffsmöglichkeit muss gewährleistet sein.

Transparenz

Art. 13 KI-VO

KI-Systeme müssen so konzipiert sein, dass ihre Funktionsweise hinreichend transparent und für die Betreiber verständlich ist.

Daten-Governance

Art. 10 KI-VO

Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen relevanten Qualitätskriterien genügen. Dokumentation der Datenherkunft und Verarbeitungsprozesse.

Konformitätsbewertung

Art. 43 KI-VO

Vor dem Inverkehrbringen muss eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden — je nach Risikoklasse intern oder durch eine benannte Stelle.

Strafen

Bußgelder bei Verstößen

€35 Mio. / 7%

Verbotene KI-Praktiken

Für den Einsatz verbotener KI-Systeme (Art. 5 KI-VO): bis zu €35 Millionen oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.

€15 Mio. / 3%

Sonstige Verstöße

Für Verstöße gegen Pflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen: bis zu €15 Millionen oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes.

€7,5 Mio. / 1,5%

Falsche Informationen

Für die Bereitstellung falscher oder unvollständiger Informationen an Behörden: bis zu €7,5 Millionen oder 1,5% des Jahresumsatzes.

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